Die Anmeldung bei der Fahrschule

Voraussetzungen

Vor der Anmeldung zum Theorieunterricht sind eine Reihe von Erledigungen notwendig.
Je nachdem, welchen Führerschein man machen möchte, sind verschiedene Voraussetzungen nötig.

Ein Sehtest muss gemacht werden und manche Fahrschulen wollen den Nachweis schon bei der Anmeldung sehen. Dieser Sehtest kostet bei einem Optiker ca. 6,50€.

Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (LSMU)

Den LSMU-Kurs kann man bei Institutionen, wie DRK, MHD, JUH und ASB ablegen. Früher war der LSMU-Kurs unter dem Namen Erste-Hilfe-Kurs bekannt, doch der richtige Erste-Hilfe-Kurs ist nur Pflicht für den Erwerb von anderen (C, C1, C1E, D, DE, D1, D1E) Führerscheinklassen. Damit man die beiden Kurse nicht mehr verwechselt, wurde der Kurs für Führerschein Klasse B in Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort umbenannt. Der LSMU-Kurs dauert im Normalfall einen Tag, also 8 Stunden und kostet ungefähr 30€.

Die Prüfung des Antrags durch das Einwohnermeldeamt

Damit man zur Führerscheinprüfung zugelassen wird, prüft das Einwohnermeldeamt ob man die Anforderungen für eine Fahrerlaubnis erfüllt. Bei dieser Prüfung geht es vor allem darum, in Erfahrung zu bringen, ob das Mindestalter erreicht ist. Außerdem will die Behörde sicher gehen, dass nicht nach einem Führerscheinentzug versuchst wird, einfach einen neuen Führerschein zu machen. Die Kosten für diese Prüfung belaufen sich auf ungefähr 5,00 €.

Führerscheinantrag

Nach der Prüfung durch das Einwohnermeldeamt geht der Antrag zur Führerscheinstelle, dort wird er weiter bearbeitet. Dies erfolgt automatisch, ohne eigenes dazutun.

Extrakosten für begleitendes Fahren

In Deutschland darf man bereits mit 17 Jahren ein Fahrzeug führen, allerdings muss bei jeder Fahrt eine Begleitperson, die sogar im Führerschein eingetragen ist, dabei sein. Hierdurch entstehen zusätzliche Kosten, wie beispielsweise:

  • 8 € für die Ausfertigung der Prüfungsbescheinigung für den Führerschein
  • 1 – 10€ für die Überprüfung der Begleitperson
  • ca. 3€ für eine Auskunft über die Begleitperson aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg (je Person)