Theoretische Führerscheinprüfung

11
Apr

Theoretische Führerscheinprüfung für Fahrschüler

Theoretische FührerscheinprüfungJe nach angestrebter Fahrerlaubnisklasse ist vom Fahrschüler eine theoretische Führerscheinprüfung abzulegen, sofern es sich nicht um die Erweiterung einer bestehenden Fahrerlaubnis handelt.

Erweiterungen von Fahrerlaubnisklassen sind zum Beispiel die zugehörigen Anhängerklassen und die Erweiterung der Kraftrad- Klasse A (leistungsbeschränkt) auf die in der Leistung unbeschränkte Klasse A.

Die Fahrschulen bieten diverse Erweiterungen der Führerscheine an, von Klasse B auf BE, Klasse C1 auf C1E, Klasse D1 auf D1 sowie Klasse E und D auf DE.

Theorieunterricht und Prüfung

Die theoretische Prüfung für den Erwerb einer Fahrerlaubnis kann frühestens drei Monate vor Erreichung des Mindestalters für die entsprechende Fahrerlaubnisklasse abgelegt werden und außerdem ist in der Regel die Teilnahme am Theorieunterricht in einer Fahrschule Voraussetzung für die Zulassung zur Theorieprüfung.

Allgemein soll der Fahrschüler in der theoretischen Prüfung unter Beweis stellen, dass er ausreichendes Wissen über die gesetzlichen Vorschriften und über umweltschonende Fahrtechniken vom Fahrlehrer vermittelt bekommen hat. Des Weiteren soll der Fahrschüler zeigen, dass er durch den Besuch einer Fahrschule mit den Gefahren im Straßenverkehr vertraut ist und weiß, wie er ihnen richtig begegnen kann.
Der Prüfungsstoff setzt sich aus zahlreichen Gebieten zusammen, wie etwa dem Umweltschutz, den Betriebsvorschriften, der Technik und der persönlichen Fahreignung und Fahrbefähigung.
Wichtig sind außerdem die Gefahrenlehre, das Verhalten im Straßenverkehr, die Vorfahrt, der Vorrang und die Verkehrszeichen.