Anmeldung für die theoretische und praktische Führerscheinprüfung

25
Nov

Theoretische und praktische Führerscheinprüfung

Damit ein Fahrschüler die theoretische und praktische Führerscheinprüfung ablegen kann, ist eine Zulassung zur jeweiligen Prüfung notwendig, die in der Regel von der jeweiligen Fahrschule beantragt wird. Eine vom Fahrschüler nicht bestandene theoretische Prüfung darf in der Regel zwei Wochen nach dem Termin der letzten theoretischen Führerscheinprüfung wiederholt werden.

Bis zum September des Jahres 2008 galt die Regelung eines dreimonatigen Prüfungsverbots, welches abgeschafft wurde.

3 Mal nicht bestanden

In der heutigen Zeit darf man auch nach der dritten nicht bestandenen Prüfung nach dem Ablauf von zwei Wochen zur nächsten Prüfung zugelassen werden. Das Bestehen dieser theoretischen Führerscheinprüfung ist Voraussetzung für das Ablegen der praktischen Prüfung und nach dem Bestehen der theoretischen Prüfung hat der Fahrschüler noch ein Jahr Zeit, die praktische Führerscheinprüfung abzulegen. Wird innerhalb eines Jahres die praktische Prüfung nicht erfolgreich absolviert, so erlischt die Erlaubnis und der Fahrschüler muss bei Bedarf einen neuen Antrag bei der jeweiligen Führerscheinstelle stellen.

Spezielle Fälle

In einigen speziellen Fällen kann von der Führerscheinstelle auf die Abnahme einer theoretischen Prüfung verzichtet werden. Dies wird beispielsweise so gehandhabt, wenn der Führerschein zuvor entzogen wurde und bei der Neuerteilung noch keine zwei Jahre vergangen sind. Auch bei der Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis kann die theoretische Führerscheinprüfung entfallen. Für die praktische Prüfung gibt es ebenfalls solche Ausnahmeregelungen, wobei die Fahrerlaubnisverordnung (Abkürzung: FeV) die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür schafft.