Führerscheinprüfung – Die letzte Hürde
Jan
Fahrerlaubnisprüfung
Die Führerscheinprüfung (oftmals auch Fahrerlaubnisprüfung genannt) muss in Deutschland erfolgreich absolviert werden, um einen Führerschein zu erhalten. Die Fahrschüler, die einen Führerschein ausgestellt bekommen haben, haben nach erfolgter Fahrausbildung die Befähigung zum Führen des jeweiligen Fahrzeugs in einer theoretischen und einer praktischen Prüfung nachgewiesen. Bei der Führerscheinprüfung wird geprüft, ob der Fahrschüler fähig ist, das Kraftfahrzeug für das der Führerschein erworben werden soll, im öffentlichen Straßenverkehr zu führen, wobei die Anforderungen im Einzelnen in der so genannten Fahrerlaubnisverordnung (Abkürzung: FeV) vom Gesetzgeber festgelegt wurden.
Die Durchführung der Fahrerlaubnisprüfung erfolgt in Deutschland durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr (Abkürzung: aaSoP). Sowohl der amtlich anerkannte Sachverständige, als auch der Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr, werden umgangssprachlich beide als Fahrprüfer bezeichnet.
Hat der Fahrschüler die Fahrerlaubnisprüfung erfolgreich bestanden, wird der entsprechende Führerschein in der geprüften Fahrerlaubnisklasse erteilt. Daraufhin wird dem Fahrschüler die Fahrerlaubnis durch den Fahrprüfer oder die zuständige Fahrerlaubnisbehörde ausgehändigt.