Motorrad- Fahrerlaubnisklassen

02
Apr

Fahrerlaubnisklassen für Motorräder

Bezeichnung der Fahrerlaubnisklasse: Klasse A

Motorrad FahrerlaubnissklassenFür den Erwerb eines Führerscheins der Fahrerlaubnisklasse A ist kein Vorbesitz eines Führerscheins mit anderer Fahrerlaubnisklasse vorgeschrieben. Der Führerschein der Fahrerlaubnisklasse A beinhaltet ebenfalls die untergeordneten Klassen A1 und M. Erworben werden kann dieser Führerschein ab dem 25. beziehungsweise ab dem 18. Lebensjahr (unter Einschränkungen).
Diese Fahrerlaubnis gilt für Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 Kubikzentimeter oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 Kilometern pro Stunde. Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt allerdings nur zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25 Kilowatt und einem Verhältnis von Leistung zu Leergewicht von nicht mehr als 0,16 Kilowatt pro Kilogramm. Bewerber die das 25. Lebensjahr vollendet haben können allerdings einen Führerschein der Klasse A ohne diese Beschränkung erwerben. Vom Gesetzgeber ist keine Befristung der Besitzdauer vorgegeben.

Bezeichnung der Fahrerlaubnisklasse: Klasse A1

Für den Erwerb eines Führerscheins der Fahrerlaubnisklasse A1 ist kein Vorbesitz eines Führerscheins mit anderer Fahrerlaubnisklasse vorgeschrieben. Der Führerschein der Fahrerlaubnisklasse A1 beinhaltet ebenfalls die untergeordnete Klasse M. Erworben werden kann dieser Führerschein ab dem 16. Lebensjahr.
Die Fahrerlaubnis der Klasse A1 berechtigt zum Führen von Krafträdern der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 Kubikzentimetern und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 Kilowatt (Leichtkrafträder) sowie einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von 80 Kilometern pro Stunde für 16 bis 17jährige, allerdings muss ab 18 Jahre die Höchstgeschwindigkeit nicht mehr begrenzt werden.Vom Gesetzgeber ist keine Befristung der Besitzdauer vorgegeben.

Bezeichnung der Fahrerlaubnisklasse: Klasse M

Für den Erwerb eines Führerscheins der Fahrerlaubnisklasse A1 ist kein Vorbesitz eines Führerscheins mit anderer Fahrerlaubnisklasse vorgeschrieben. Der Führerschein der Fahrerlaubnisklasse M beinhaltet keine untergeordneten Klassen. Erworben werden kann dieser Führerschein ab dem 16. Lebensjahr.
Die Fahrerlaubnis der Klasse M berechtigt zum Führen von zweirädrigen Kleinkrafträdern, also Krafträdern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 Kilometer pro Stunde und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 Kubikzentimeter.
Des Weiteren erlaubt sie dem Besitzer das Führen von Fahrrädern mit Hilfsmotor, also Krafträdern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 Kilometer pro Stunde und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 Kubikzentimeter, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen. Vom Gesetzgeber ist keine Befristung der Besitzdauer vorgegeben.